ACHTUNG !! Abmahn Falle im Kontakt Formular..
Abmahn Falle im Kontakt Formular. Oder einfach, neue Stolpersteine für Webseitenbetreiber. Da der liebe Bundesdatenschutz ja mittlerweile auf alles mögliche achtet, kommt es immer wieder und ständig zu Neuerungen. Leider kennen die meisten Webseitenbetreiber diese Neuerungen gar nicht, da diese fast nie ordentlich Public gemacht werden.
Nun haben wir wieder solch ein EI im Nest. Das gute und Liebe Kontakt Formular. Hier muss laut den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen werden was, bei Eingabe der Persönlichen Daten des Formular Nutzer, mit dessen Daten geschieht. Konkret, wo werden diese gespeichert oder wie werden diese verarbeitet.
Dies muss entweder vor der Eingabe oder vor dem Absenden der Daten geschehen, da diese Daten schon unter das Bundesdatenschutzgesetz gestellt sind.
Ist dies nicht der Fall droht eine Abmahnung.
Die einfachste und effizienteste Lösung ist, das Sie in Ihr Kontaktformular ein Auswahlfeld setzten das vor dem Absenden angeklickt werden muss.
Wenn die Möglichkeit besteht sollten Sie sogar neben diesem Auswahlfeld einen Link zu ihren Datenschutz Erklärungen setzten. So vermeiden Sie dubiose und nur auf schnelles Geld gezielte Abmahnungen.
Schützen Sie sich vor den Hütern des WWW.
Der Datenschutz ist selbst für Juristen oft ein Buch mit sieben Siegeln. Webseitenbetreibern kann nur geraten werden, eine Datenschutzerklärung vorzuhalten, um auf der sicheren Seite zu sein. Das Risiko einer Abmahnung würde ich aber nicht überbewerten. Wen es interessiert, kann hier was zum Thema lesen: Abmahnung Datenschutz