EUGH-Urteil – Jetzt ist Schluss mit lustig. Jetzt wird im Web aufgeräumt

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EUGH-Urteil – Jetzt ist Schluss mit lustig.

Und wieder mal so ein EUGH-Urteil das, gefühlt an 70 – 80 % der Webseiten Betreiber, vorbeigegangen ist. Mittlerweile über einen Monat ist das Urteil des EUGH schon entschieden und kaum jemand hat darauf reagiert.

Ja, wir sehen es schon, ganz viele Fragezeiten. Was für ein EUGH Urteil? Och seit dem 01.10.2019 schon? Muss ich das?

Das Urteil, dass das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der aktiven Einwilligung des Internetnutzers bedarf. Das ganze ist unabhängig davon, ob die abgerufenen Daten personenbezogen sind oder nicht. Zudem muss die „Aktive Einwilligung“ vor dem setzten solcher Cookies passieren.

Heißt mit anderen Worten, wer Google-Analytics, Piwik oder andere Analyse Tools nutzt muss vorher fragen, ob diese Cookies zu Einsatz kommen dürfen oder man stellt diese von vornherein so ein das diese Aktiv aktiviert werden müssen.

Wer also bisher die Floskel in der Seite hatte „Wir nutzen Cookies, bla bal bla ….“  muss jetzt entweder die Cookies der 3 Anbieter abschalten, oder eine Zustimmung einbauen. Auf jeden Fall muss etwas gemacht werden.

EUGH-Urteil

Wie setzt man das EUGH-Urteil richtig um.

  1. Als erstes solltet Ihr wissen welche  Cookies überhaupt in der Webseite verbaut sind. Lest die Seite entweder mit Chrome oder Firefox aus, beide können die Cookies anzeigen.
  2. Wenn Ihr dann noch wisst welche der Cookies Technisch Notwendig sind und welche nur Analyse Zwecken dienen seid Ihr schon einen großen schritt weiter.
  3. Wir raten ja jedem die Cookies so weit wie notwendig zu reduzieren. Gibt weniger Probleme mit dem EUGH Urteil.
  4. Dann sottet Ihr Unterteilen für welche Cookies benötigt Ihr eine Einwilligung, wägt eure Interessen gegen den Aufwand ab.
  5. Welche Personenbezogenen Daten werden durch die Cookies erhoben (IP, Nutzerdaten etc.)
  6. Wer bekommt die Daten
  7. Wie lange werden die Daten gespeichert
  8. Passt eure Datenschutzerklärung an.
  9. Installiert einen Cookie Consent der die Einwilligung einholen kann.

Wer WordPress nutz kann sich das GDPR Cookie Compliance Plug-in Installieren und relativ einfach einstellen das es genau so Funktioniert wie das EUGH-Urteil vorschreibt.

Also nach dem ganzen DSGVO Wahnsinn haben viele Webseiten Betreiber jetzt wieder Unfreiwillig wieder Arbeit mit der Webseite.

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Die WAM - Webagentur-Meerbusch. Die Typo3 und Wordpress Agentur aus Meerbusch bei Düsseldorf in NRW. Ganz nach dem Motto: Wenn man es ins Netz stellen kann, können wir es bauen. Und das schon seit über 10 Jahren.

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