DS-GVO was Ihr definitiv machen müsst Das ganze mal auf Deutsch ohne Fachlatein

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DS-GVO was Ihr definitiv machen müsst

Die neue DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)) wabert wieder mal teuflischer Nebel über manch einem Seitenbetreiber, nachvollziehbar oder einfach nur aufgebauschter EU Schwachsinn. Was auch immer, machen müsst Ihr es dennoch, es sei den euch sind die Strafen bei nicht Einhaltung egal.

Ja Ja, der Datenschutz, im Zeitalter von Google, Frazenbuch (Facebook), Pinterest oder Instagram ein echt lustiges Wort. In unserem Bekanntenkreis ist jeder in irgendeiner dieser Plattformen. Darauf Geachtet welche Daten da eingetragen werden, macht doch eigentlich keiner der User. Sonst würde man sich dort erst gar nicht anmelden.

Nicht nur das diese Plattformen alle unsere Vorlieben kennen, nein die wissen auch ganz genau wo wir gerade sind.

Kann ja auch jeder selbst entscheiden wo und welche Daten er von sich Preis gibt. (Unsere Meinung)

Aber genau da soll jetzt die Neue DS-GVO Verordnung ansetzten. Klar das erst mal die Kleinen Unternehmen und Webseiten Betreiber oder Vereine einen auf den Sack bekommen. Die müssen nämlich jetzt schauen wie die DS-GVO Verordnung so umgesetzt wird das sie nicht zur Kasse gebeten werden können.

Das nicht einhalten der DS-GVO Verordnung könnte unter Umständen nämlich richtig teuer werden.

Die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten ist nun auf 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes begrenzt (im Vergleich dazu sah das deutsche BDSG bisher ein maximales Bußgeld von 300.000 Euro vor).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

Was müsst Ihr also machen um euch nicht gleich die Kugel geben zu können.

Eins aber glich mal vorweg, wir sind keine Rechtsanwälte, und übernehmen keinerlei Haftung ob das alles so richtig und auch absolut Rechts-konform ist.

Was wir hier aufschreiben ist dass was wir aus dem ganzen Fachgesimpel entnehmen konnten.

  1. Datenschutzerklärung noch  DS-GVO Verordnung
  2. Datenschutzbeauftragte bestellen
  3. Webseite etwas Umbauen

Das erste Problem lässt sich relativ einfach lösen. Eine DS-GVO Konforme Datenschutzerklärung könnt Ihr euch auf der Webseite dg-datenschutz.de erstellen lassen.

Einfach die benötigten Felder ausfüllen und auf generieren klicken.

Wo Ihr drüber stolpern könntet, ist unter Punkt zwei, „Der Datenschutzbeauftragte“. Hier müsst Ihr aber kein riesen Fass aufmachen, das kann ohne weiteres ein Mitarbeiter sein, der ab sofort auf die Einhaltung des Datenschutz aufpasst. Zu mindestens bei kleinen Unternehmen.

Wie es bei größeren Unternehmen aussieht, wissen wir nicht genau, das solltet Ihr Rechtlich prüfen lassen.

Ich könnt auch gleich vorher schon einen Selbsttest machen ob Ihr überhaupt einen, laut DS-GVO, Datenschutzbeauftragten benötigt.

Das könnt Ihr auf der Seite „Achtung, Mega Titel“ : Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, machen.

In Kurzform:

  • Habt Ihr ein Kontakt Formular auf der Seite, braucht Ihr einen Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragten.
  • Nutzt Ihr Google Analytics, braucht Ihr einen Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragten.
  • Ein Newsletter System, braucht Ihr einen Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragten.
  • Fragt Ihr eine personalisierte E-Mail Adresse ab, braucht Ihr einen Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragten.

Also alles was mit Personenbezogene Daten zu tun hat, braucht Ihr einen Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragten.

Um Grunde heißt das, für eine DS-GVO Konforme Webseite, braucht ihr immer einen.

DS-GVO

Wie gesagt das kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sein. Aber, Eine Bestellung hat zwingend schriftlich zu erfolgen.

Die Bestellungsurkunde muss von beiden Parteien unterschrieben worden sein. Die Bestellung hat gesondert zu erfolgen.

Soviel zum Thema Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragten.

Dann noch der Umbau für eine DS-GVO Konforme Webseite.

Vom Cookie Warner mal ganz abgesehen. Müsst Ihr ein Einwilligung § 51 BDSG (neu) zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Was der Gesetzesgeber nun hier genau mein ist uns nicht ganz klar. Klar ist aber das das der § 51 BDSG  Abs. 4, besagt, das die Einwilligung nur wirksam ist wenn Sie auf der freien Entscheidung der Betroffenen Person beruht.

Wir bauen bei uns und in den Formularen unserer Kunden ab sofort ein Checkfeld ein, das dass absenden nur noch funktioniert wenn das auch angeklickt wurde. Somit kann jeder entscheiden ob er das Formular absenden oder nicht.

Beim Cookie Warner muss laut unserer Kenntnis, es auch einen Button geben der besagt, das die Cookies abgelehnt werden.

Wie schon gesagt, wir sind keine Rechtsanwälte, und übernehmen keinerlei Haftung ob das alles so richtig und auch absolut rechts Konform ist.

Wir haben den Blödsinn jetzt bei uns auf den Seiten drin, abwarten was passiert.

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