Abmahnung wegen Neukundenregistrierung

Abmahnung

Abmahnung wegen Neukundenregistrierung

Wenn ein Neukunde sich auf einem Online-Shop registriert und das System daraufhin eine E-Mail an die Registrierte E-Mail Adresse sendet kann dies zur Abmahnung führen.  So der neuste Fall des Amtsgericht Berlin.

Kein Witz, sondern grausame Wahrheit der ach so schönen Online-Shopping Welt.

Die Kurzfassung des Problems: Ein Geschäftsführer eines Unternehmens erhielt im August 2014 eine E-Mail eines Online-Shops in der er sich „angebliche“ registriert haben soll. Dieser erteilte den Online-Shop Betreiber darauf hin eine Abmahung. Da es sich bei der Registrierungs-Mail um Werbung handeln würde. Der Shop Betreiber ging auf die Unterlassung ein und sendete die Unterlassungserklärung zu. Doch die Unterlassungserklärung war nur für die zuvor registrierte E-Mail Adresse. Das reichte dem Kläger jedoch nicht, er wollte nicht dass nur eine, bzw. die Registrierte E-Mail angegeben wird, sondern alle die von Ihm sind.

Worauf  hin eine Einstweilige Verfügung am Amtsgerichts Berlin eingereicht wurde, die das Amtsgericht aber erst mal nicht erließ.

Kurzerhand ging dieser zum Landesgericht, dass dann auch die Einstweilige Verfügung erließ. Die Begründung des des Landesgerichts.

Die Neukundenregistrierung E-Mail war Werbung! Ergo gibt es eine Abmahnung.

Nun ist der Ball wieder in der Hand des Amtsgerichts.

Hier den kompletten Fall Lesen Shop bestätigt Eröffnung eines Kundenkontos – und wird abgemahnt

Soweit der Neuste Fall in Sachen Abmahnung der Online-Shop.

Unsere Meinung dazu!

Freunde…., Kann es sein das die Deutschen Gerichte sich, fast ausschließlich mit so einem Mist rumschlagen müssen? Warum wird in Deutschland eigentlich jede, noch so bescheuerte Klage zugelassen? Da werden Kindergärten verklagt weil Kinder spielen!? Der Nachbar wird Verklagt, weil er raucht, und hier ist es egal ob auf dem Balkon oder in der eigenen Wohnung. Da steht der Gartenzaun 5cm zu weit nach Links oder Rechts, Klage!

Da wird Stapelweise Geklagt und Abmahnung an Hinz und Kunz raus gehauen weil ein „Furtz“ auf einer Webseite nicht so ganz richtig ist.

Gibt es nichts was für ein Amts – Landes oder Oberlandesgericht wichtiger wäre? Nur mal eine kleine Anregung: es werden am Tag mindestens 20 Raubüberfälle, Einbrüche, Körperverletzungen und was nicht alles verübt. Damit sollten unsere Staatsanwälte Richterinnen und Richter befassen. Und nicht mit E-Mails die von irgendwelchen Systemen schon seit Jahren versendet werden und wo bisher kein Hahn nach gekräht hat. Ganz im Gegenteil, wenn das mal nicht geht klingelt direkt das Telefon, „Ich habe mich gerade bei Ihrem Shop registriert, aber erhalte keine Bestätigung“.

Ganz Ehrlich! Wen juckt den sowas. Wenn wir hier mal in unsere Nachbarländer schauen, sind wir immer wieder entzückt. Nehmen wir mal die Niederländer, Impressum kennen die wenigsten. Die schreiben die Kontaktdaten auf die Seite und das war es dann auch. Da bekommt keiner wegen des fehlens die Abmahnung . Von den Schweden und Norwegern oder Briten mal ganz zu schweigen. Auf den Seiten kann man mit dem Suchen der Kontakt Daten einen ganzen Tag verbringen. Die haben ein Kontaktformular und wenn was ist, dann schreib da rein. Eine Abmahnung  fängt sich da auch keiner. So einfach ist das.

Nur in Good Old Germany Funktioniert sowas nicht? Was läuft den hier falsch?

Fakt ist: In Deutschland bzw. Europa braucht keiner mehr nachzudenken, das machen die Gerichte für uns. Warum auch nicht, ist ja auch viel einfacher so. Wir verblöden einfach mal weiter und überlassen alles den Gerichten, die werden das schon für uns machen.

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