Neue Drohnenverordnung seit 01. Oktober
Seit dem 01. Oktober 2017 gilt bundesweit die neue Drohnenverordnung.
Für Drohnen ab 250 Gramm ist seit gestern die Kennzeichnungspflicht durch eine feuerfeste Plakette in Kraft getreten. Diese Plakette muss den Namen und die Anschrift des Luftfahrzeuginhabers (Eigentümer) beinhalten.
Fluggeräte ab 2 KG benötigen zusätzlich einen Kenntnisnachweis, in Form eines „Drohnenführerscheins“.
Bisher kann man an 18 Stellen des Luftfahrt-Bundesamtes diese Prüfung ablegen. Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes sollen aber weitere Prüfungsstellen hinzukommen.
Auszug welche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen:
„Für den Drohnen-Führerschein müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und zu den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung nachgewiesen werden. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es auch eine Aufsichtsperson gibt.“
Weiterhin ist eine Onlineprüfung möglich, welche man ab einem Mindestalter von 16 Jahren durch eine anerkannte Stelle durchführen kann. Für Flugmodelle kann man aber auch ab einem Alter von 14 Jahren eine Bescheinigung erlangen, durch Einweisung eines Luftsportvereins.
Beide Bescheinigungen haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. (Eine Pilotenlizenz wird ebenso anerkannt; die zusätzliche Bescheinigung entfällt ist diesem Fall)
Wesentliche Regelungen der Drohnenverordnung:
Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesminister Dobrindt hat dazu eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt.
Bundesverkehrsminister Dobrindt:
Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig.Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.
QUELLE: BMVI